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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bleckmann GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1)    Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bleckmann GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen / Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an. Abweichende Bedingungen bedürfen vorab einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§ 2 Erfüllungsort & Gerichtsstand
(1)    Für alle vertraglichen Lieferungen und Leistungen ist der Erfüllungsort & Gerichtsstand Wuppertal.

§ 3 Preise / Löhne 
(1)    Sämtliche Preisangaben (außer ausdrücklich vom Verkäufer erwähnt) gelten ab Lieferwerk bzw. ab Lager.

§ 4 Vertragsabschluss, Rücktritt & Vertragserfüllung 
(1)    Der Kaufvertrag wird Antragsabschluss im Online-Shop & Annahme durch den Versand der Vorkasse-Rechnung rechtswirksam.
(2)    Sollte der Käufer einer Zahlungspflicht nicht nachkommen, so ist der Verkäufer berechtigt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 einzufordern 
(3)    Falls der Lieferant des Verkäufers trotz vertraglicher Verpflichtung den Verkäufer nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Falls dieser Fall eintreten sollte, wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
(4)    Bei der Konfektionierten Ware handelt es sich um individuell produzierte Ware. Diese ist vom Umtausch / Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen. 
(5)    Der Vertrag gilt seitens des Verkäufers als erfüllt, wenn die Ware an dem Käufer ausgeliefert wurde. 

§ 5 Widerrufsrecht
(1)    Beim Kauf von unseren Waren durch einen Verbraucher (Privatkunde) gilt das (§§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB) Widerrufsrecht (ausgenommen konfektionierte Ware und Sonderwünsche). Hierbei haben Sie das Recht, Bestellungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Kontaktdaten für einen Widerruf lauten:

Bleckmann GmbH
Schäferstr. 11-13
D-42277 Wuppertal (Wichlinghausen)
Telefon: 0202 25053 0
Fax: 0202 25053 40
Mail: info@bleckmann-gmbh.de

(2)    Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind natürlichen und juristischen Personen, die nicht unter den „§ 13 Verbraucher, BGB“ fallen (unter Anderem, Geschäftskunden, Vereine, Einzelunternehmer, Behörden, Kommunen, Bund, Länder etc.). 
(3)    Als in §5 (2) beschriebene natürliche Personen werden unter Anderem alle Personen angesehen, die auf Rechnung eines „Firmennamens“ bestellen.
(4)    Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.

§ 6 Versand / Lieferung / Rückversand
(1)    Die Versendung geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. Auftraggebers.
Sollte durch konkreten Verweis des Verkäufers der Versand auf Rechnung des Verkäufers geschehen, so liegt die Gefahr dennoch beim Käufer. Der Gefahrenübergang geschieht in dem Moment der Übergabe an den Versanddienstleister.
(2)    Teillieferungen sind grundsätzlich auf Wunsch des Kunden auch außerhalb eines Abrufauftrages möglich, sofern die Ware noch nicht vollständig zur Auslieferung bereitsteht. Die hierbei entstehenden Nebenkosten (Liefer- & Verpackungskosten) sind ebenfalls vom Käufer zu tragen.

§ 7 Zahlungen
(1)    Anerkannte Zahlungsmittel & Zahlungsart sind lediglich die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Zahlungsmittel & Zahlungsarten. § 8 Zahlungsverzug bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Zahlungsverzug
(1)    Kommt es seitens des Käufers zum Zahlungsverzug, so wird eine kostenfreie Zahlungserinnerung mit einem Zahlungsziel von 5 Werktagen seitens des Verkäufers versendet. Bei weiterem Ausbleiben des vollen Rechnungseingangs werden 2 Mahnstufen ausgesprochen. Hierbei wird bei jeder Mahnstufe das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz angewandt. Dort ist geregelt, dass Mahngebühren 0,5 Prozent des Mahnbetrages betragen dürfen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro. Auch hier gilt jeweils das Zahlungsziel von 5 Werktagen.
(2)    Zudem werden bei ausbleibender Zahlung Verzugszinsen berechnet. Handelt es sich beim Käufer / Schuldner um einen Verbraucher (= Privatkunde), belaufen sich die Verzugszinsen auf 5 % über dem Basiszinssatz. Gegenüber Geschäftskunden, Behörden und anderen Schuldnern, die keine Verbraucher sind, werden Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinssatz angesetzt. Als Grundlage hierfür dienen jeweils das BGB und HGB. Falls der Käufer in Zahlungsverzug gerät, oder falls in seinen Vermögensverhältnissen eine Veränderung eintritt, durch die Ansprüche gefährdet erscheinen, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Forderungen, und zwar auch die noch nicht fälligen, sofort geltend zu machen; in solchen Fällen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen.
(3)    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Gegenansprüche fällige Zahlungen zurückzubehalten/-oder gegen anderweitige Forderungen aufzurechnen. 
(4)    Des Weiteren behält sich der Verkäufer das Recht vor, sämtliche Forderungen zu veräußern, oder ein Inkassounternehmen zum Einfordern der Schuld einzusetzen.

§ 9 Eigentumsvorbehalte
(1)    Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Vorbehalt bezieht sich sowohl auf gelieferte Waren als auch auf Lohnansprüche. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Käufer bzw. Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten - auch Zins- & Mahnforderungen - aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer bzw. Auftraggeber getilgt hat. Die Sicherung der Lohnansprüche geschieht durch Vorausabtretung des Erlöses an der verarbeiteten Ware. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe dem Auftragnehmer ab.
(2)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §950 BGB. Bei Verarbeitung mit anderen Waren durch den Auftraggeber bleibt das Miteigentum an der neuen Sache bestehen. Bei Weiterveräußerung der so verarbeiteten Ware tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in Höhe der vereinbarten Forderung ab. Sie dient als Sicherheit für alle Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrunde gegen den Auftraggeber. Die Abtretung wird angenommen. Der Auftraggeber wird zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Hierdurch bleibt die Einziehungsermächtigung des Auftragnehmers unberührt.
(3)    Auf Verlangen ist der Auftraggeber jederzeit verpflichtet, die Namen und genauen Anschriften seiner Käufer und Auftraggeber bekanntzugeben, an die er die Vorbehaltsware weiterveräußert hat sowie die genaue Höhe seiner Forderungen gegen die jeweiligen Empfänger bekanntzugeben.
(4)    Im Falle des Konkurses des Auftraggebers hat der Auftragnehmer bezüglich der abgetretenen Forderungen und Erlöse aus Weiterveräußerungen ein Aussonderungsrecht.

§ 10 Farbbezeichnungen 
(1)    Die vom Verkäufer veröffentlichten Farbbezeichnungen können je nach Partie/Charge des Rohstoffes abweichen. Selbst innerhalb einer Bestellung können Farbabweichungen durch unterschiedliche Partien des Rohstoffes zustande kommen. 
(2)    Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Artikeln aus unterschiedlichen Materialien ebenfalls abweichen. 

§ 11 Urheberrecht
(1)    Sie haften als Käufer allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrags nach Ihren Vorgaben Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
(2)    Vom Verkäufer patentierte und / oder markenrechtlich geschützte Ware © darf nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung wiederverkauft werden. 

§ 12 Verjährung
(1)    Die wechselseitigen Ansprüche von Verkäufer und Käufer verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften aus dem BGB & HGB, abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen.
(2)    Entgegen dem § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Auslieferung. Bei einem vereinbarten Abrufauftrag gilt die Frist je Abruf.
(3)    Unberührt von (2) bleiben nachfolgende gesetzliche Sonderregelungen:
-    Für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
-    Für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) 
Hierbei gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 13 Reklamation, Schadensersatz
(1)    Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Wareneingang anzuzeigen. Reklamationsansprüche über den Zeitraum hinaus gibt es nicht.
(2)    Nachfolgende Abweichungen sind aus technischen Gründen unvermeidbar und stellen keinen Grund zur Reklamation dar.
-    Eine Farbabweichung von bis zu 10 % (siehe § 11),
-    die Breite der Gurtware kann bis zu 2 mm abweichen,
-    die Dicke/Stärke des Gurtbandes kann bis zu 0,2 mm abweichen,
-    das Gewicht kann je nach Abweichung in Breite und Dicke/Stärke variieren,
-    bei Längenschnitt kann die Länge bis zu +/- 5 mm der vereinbarten Abschnittlänge betragen.
(3)    Die Rücksendung der beanstandeten Ware an den Verkäufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

§ 14 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
(1)    Bei unseren Verträgen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
(2)    Ansonsten sind die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in ihrer jeweiligen neuesten Fassung, die als bekannt vorausgesetzt werden, maßgebend.
(3)    Wenn einzelne Paragraphen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der nicht betroffenen Paragraphen bestehen. Anstelle dieser Paragraphen gelten dann die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

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